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Wissenswertes · Häusliche Gewalt

Das Frauenhaus Aargau-Solothurn ist ein Schutzhaus für gewaltbetroffene Frauen mit oder ohne Kinder. Wir verfügen über zehn Zimmer und Aufnahmen sind zu jeder Tages- und Nachtzeit möglich.
Ausgebildetes Fachpersonal berät und begleitet die Frauen und Kinder während dem Frauenhausaufenthalt bei allen wichtigen Fragen. Die von Gewalt betroffene Frau und ihre Kinder stehen bei uns im Zentrum. Alle Schritte werden gemeinsam besprochen und wir arbeiten parteilich.

Die Aufenthaltsdauer ist unterschiedlich und richtet sich nach den Bedürfnissen und der Zukunftsperspektive der Frau. Bei Bedarf ist nach dem Austritt eine Nachbetreuung möglich.

Das Frauenhaus ist ein sicherer Ort für Frauen mit oder ohne Kinder, die häusliche Gewalt in der Ehe oder Partnerschaft erleben oder von anderen Familienangehörigen Gewalt erfahren. Sie sind betroffen von physischer, psychischer, sexueller oder anderen Formen von Gewalt.
Junge Frauen ab 18 Jahre die von Zwangsheirat bedroht sind, finden ebenso Schutz und Hilfe bei uns.
Wenn Sie von Gewalt betroffen sind, nehmen Sie mit uns Kontakt auf und wir besprechen mit Ihnen eine Aufnahme in das Frauenhaus > Telefon 062 823 86 00

Im Frauenhaus hat jede Frau ein eigenes Zimmer. Die Mütter teilen mit ihren Kindern ein Zimmer. Zur gemeinsamen Nutzung stehen mehrere Badezimmer, Toiletten, Aufenthaltsräume und eine Küche zur Verfügung.

Das Frauenhaus funktioniert wie eine grosse Wohngemeinschaft. Das Mittag- und Abendessen wird gemeinsam eingenommen. Es wird von den Bewohnerinnen zubereitet. An der wöchentlichen Sitzung werden die Haushaltsarbeiten wie Kochen und Putzen unter den Bewohnerinnen aufgeteilt.

Zum Schutz der von Gewalt betroffenen Frauen und Kinder ist der Standort des Frauenhauses anonym. Die Adresse des Frauenhauses darf aus Sicherheitsgründen nicht weitergegeben werden und es sind darum keine Besuche im Frauenhaus möglich.
Nach einer vorgängigen telefonischen Beratung ist eine Aufnahme zu jeder Tages- und Nachtzeit möglich.

Wenn Sie akut gefährdet oder bedroht sind, ist es wichtig, dass Sie sich zuerst mit Ihrer Beraterin besprechen. Sie berät sie über Schutzmöglichkeiten.

Wenn es möglich ist, dann nehmen Sie folgende Sachen mit:

  • Ausweise (Pässe, Ausländerausweise, ID von Ihnen und den Kindern)
  • Kontokarte (Bank) oder Bargeld
  • Wohnungsschlüssel
  • Krankenkassenausweis
  • Medikamente und andere wichtige persönliche Sachen
  • Mietvertag, Arbeitsvertrag, wenn Sie erwerbstätig sind
  • Notwendige Kleider
  • Schulsachen der Kinder
  • Lieblingsspielzeug der Kinder

Wenn Sie nichts mitnehmen können, ist das kein Hinderungsgrund! Wir geben Ihnen bei Eintritt das Nötigste und helfen Ihnen, die nötigsten Dokumente zu beschaffen.

Die ersten 35 Tage (bis zu 44 Tage) sind über die Opferhilfe finanziert. Wenn Sie über Einkommen verfügen, ist es möglich, dass Sie sich ab dem 36. Tag finanziell beteiligen müssen. Ab dem 45. Tag werden die Kosten subsidiär von der Sozialhilfe übernommen.
Kein Geld zu haben, ist kein Hinderungsgrund für den Schutz in einem Frauenhaus.

Die Kinder sind von der Gewalt mitbetroffen. Nehmen Sie deshalb die Kinder, wenn möglich, mit in das Frauenhaus. Kinder sind in jedem Alter bei uns willkommen. Die Verantwortung für die Kinder bleibt während des Aufenthaltes bei Ihnen. Wir bieten regelmässige Kinderbetreuung an und unterstützen Sie in Erziehungsfragen und vernetzen Sie an geeignete Fachstellen (Mütter- und Väterberatung, psychologische Unterstützung). Wenn es die Situation zulässt, können die Kinder die Schule besuchen.

Unterstützen Sie uns – spenden Sie jetzt!

Mit einer Spende helfen Sie uns, den betroffenen Frauen mit ihren Kindern sowie den jungen Frauen einen positiven Raum zur Verfügung zu stellen, in dem sie zu sich finden und in eine neue Zukunft starten können.